GlasHaus Musikschule in Detmold- Lockerungen ab dem 31. Mai 2021
Liebe Musikschülerinnen und Musikschüler der GlasHaus Musikschule, liebe Eltern,
Die Coronaschutzverordnung wurde aktuell umstrukturiert und sieht auch für uns ab dem 31. Mai gelockerte Regelungen vor. Ab Montag, den 31. Mai gilt für alle Musikschüler/innen der GlasHaus Musikschule folgendes (siehe auch §§ 11 und 13 CoSchVo):
Bei Inzidenzstufen 2 (50,1 bis maximal 100) und 3 (35 bis maximal 50) ist der Präsenzunterricht in geschlossenen Räumen nur mit einem negativen Test möglich. Der Unterricht mit Gesang oder Blasinstrumenten ist mit maximal fünf Personen und nur in gut durchlüfteten Räumen möglich.
Mindestabstände sind einzuhalten (1,5 Meter allgemein, bei Gesang und Blasinstrumenten 2 Meter). Es besteht Maskenpflicht für alle (außer bei Gesang und Blasinstrumenten).
Testpflicht für Schüler/innen und Lehrer/innen der GlasHaus Musikschule:
Der Negativtestnachweis gilt für Schüler/innen gleichermaßen wie für Lehrkräfte und hat eine Gültigkeit von 48 Stunden. Laut aktueller Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes NRW sollen die allgemeinbildenden Schulen eine Bescheinigung über die aktuelle Teilnahme an der Testung der Schule ausstellen. Das entsprechende Formular soll laut Ministerium vor Ort vom beaufsichtigenden Lehrer unterschrieben werden. Bitte informiert euch rechtzeitig über das Verfahren, damit der Musikunterricht nicht wegen fehlender Bescheinigung ausfallen muss.
Für Kinder bis zu 6 Jahren ist kein Test erforderlich.
Für Geimpfte und Genesene Musikschüler/innen:
Wie im Bundesinfektionsschutzgesetz festgelegt, stehen Geimpfte und Genesene (Immunisierte)
negativ Getesteten gleich.
Weitere Informationen zu den Inzidenzen:
Bei Inzidenzwerten von über 100 gelten die Regelungen der Notbremse.Die Zuordnung zu einer höheren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der Grenzwert an drei aufeinanderfolgenden Kalendertagen überschritten wird, mit Wirkung ab dem übernächsten Tag. Die Zuordnung zu einer niedrigeren Inzidenzstufe erfolgt, wenn der jeweilige Grenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unterschritten wird, mit Wirkung ab dem übernächsten Tag.
Die aktuelle Coronaschutzverordnung gilt bis einschließlich 24. Juni 2021.
Wir werden euch wie immer weiterhin über aktuelle Entwicklungen informieren.
Herzliche Grüße
Ralitsa & Musikschule GlasHaus – Team