Mit neuen Kräften geht es los!
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
Auch in eure GlasHaus Musikschule hat letzte Woche das neue musikalische Schuljahr angefangen!
Sechs Wochen war es hier still, jetzt geht der Betrieb wieder los.
Die neue Corona-Schutzverordnung ab dem 20.08.21 in NRW
Grundsätzlich muss bei den aktuellen Inzidenzzahlen ein Nachweis über “ Geimpft, Genesen oder Getestet“ vorliegen.
Dies gilt nicht für Musikschüler/innen im Vorschulalter.
Für Musikschüler/innen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen und dort regelmäßig getestet werden, gilt die Gültigkeit des Schnelltest, der dort zweimal durchgeführt wird.
Von allen anderen Musikschüler/innen muss einer der folgenden Nachweise vorgelegt werden:
• Nachweis der vollständigen Impfung (Impfausweis oder Impfsertifikat), in der Regel ab 14 Tage nach der 2 Impfung. Der Nachweis ist nur einmal vorzulegen.
• Nachweis über der überstandenen Erkrankung (Genesen). Dieser ist ebenfalls nur einmal vorzulegen.
• Negativtestnachweis, der höchstens 48 Stunden alt sein darf. Dieser Nachweis ist vor jedem Unterricht vorzulegen.
Weitere Maßnahmen
Für alle Musikschüler/innen gilt zusätzlich , dass immer ein Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden muss und beim Betreten des Gebäudes eine medizinische Maske zu tragen ist. Im Musikunterricht kann die Maske in bestimmten Situationen abgelegt werden, darüber informieren euch eure Musiklehrer.
Bei den aktuellen Veränderungen werden wir euch wie immer rechtzeitig informieren.
Trotz der aufgelisteten Einschränkungen wünschen wir euch einen schönen Neuanfang nach der Sommerpause!
Mit besten Grüßen
Ralitsa & Musikschule GlasHaus Team